Die gesetzliche und freiwillige Prüfung Ihrer französischen Tochtergesellschaft gehört zu unseren Kernkompetenzen. Unsere Berufsträger sind mehrsprachig, verfügen über Prüfungserfahrung in beiden Ländern und besitzen die Doppelqualifikation Wirtschaftsprüfer nach deutschem und Commissaire aux comptes nach französischem Recht.